Eigentlich möchten wir nicht so genau darüber nachdenken, aber es kann jeden von uns treffen: Coronasymptome oder ein positiver Coronatest im wohlverdienten Campingurlaub. Wie sieht dann zum Beispiel die Quarantäne auf dem Campingplatz aus? Darf man nach Hause zurückkehren, oder muss man die Quarantäne im Urlaubsland antreten? Und wann muss man eigentlich in Quarantäne, wenn man zurück nach Deutschland kommt? In diesem Blog lesen Sie alles über Quarantäneregeln während und nach dem Urlaub.
Coronasymptome im Urlaub? Lassen Sie sich testen!
Haben Sie Beschwerden, die auf das Coronavirus hindeuten? Auch während des Urlaubs im Ausland ist es wichtig, sich so schnell wie möglich testen zu lassen. Das geht mit einem Selbsttest, aber noch mehr Sicherheit geben ein negativer PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest. Seit dem 1. August benötigen Sie zudem auch für die Rückreise aus Nicht-Risikogebieten einen negativen Test, es sei denn Sie sind vollständig geimpft oder genesen. Auch Kinder unter 12 Jahre brauchen keinen Negativtest für die Rückreise. Die Kosten für einen Coronatest im Ausland müssen Sie in vielen Fällen selbst tragen. Beachten Sie, dass die Möglichkeiten zum Testen nicht überall so vielfältig sind wie in Deutschland. Informieren Sie sich also rechtzeitig über Testmöglichkeiten an Ihrem Reiseziel. Dabei können Ihnen oft auch die Mitarbeiter an der Rezeption des Campingplatzes weiterhelfen.
Ein positiver Test im Ausland, und jetzt?
Falls Sie während Ihres Campingurlaubs unverhofft einen positiven Test erhalten, sollten Sie sofort das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Dieses kann Ihnen Auskunft geben über die nächsten Schritte und Maßnahmen. Halten Sie sich außerdem an die Vorschriften vor Ort. Wahrscheinlich gelten dort andere Regeln als in Deutschland. Informieren Sie sich beim Campingplatzpersonal, denn diese Regeln haben Vorrang. In den meisten Ländern bedeutet das, dass Sie 10 Tage in Quarantäne müssen. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie die Quarantäneregeln der einzelnen Urlaubsländer.
Dürfen Sie Ihre Quarantäne auf dem Campingplatz verbringen?
Wenn Sie auf dem Campingplatz Ihre eigenen Sanitäranlangen nutzen können oder Privatsanitär gemietet haben, dann dürfen Sie die Quarantäne meist auf dem Campingplatz verbringen. Es gibt in einigen Ländern wie Spanien und Frankreich sogar Campingplätze, die ein „Quarantäne-Mobilheim“ haben. Allerdings sind Sie selber verantwortlich für eventuelle Kosten. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Urlaub, ob Ihre Reiseversicherung diese Kosten deckt.
Auf diesen französischen Campingplätzen finden Sie private Sanitäranlagen
Verbringen Sie Ihren Urlaub auf einem Campinglatz, auf dem Sie kein Privatsanitär mieten können? Dann finden Sie in Absprache mit dem Gesundheitsamt eine Möglichkeit für Sie und Ihre Mitreisenden für die Zeit der Quarantäne. Die Empfehlung der Regierung ist es, nicht nach Deutschland zurück zu reisen, bis die Quarantäne vorbei ist und ein negativer Coronatest vorliegt.
Coronazertifikat und Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland?
In Deutschland werden die Urlaubsländer je nach Infektionslage in zwei Kategorien eingeteilt: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden Sie die aktuelle Liste. Erkunden Sie sich vor Ihrer Reise, wie ihr Urlaubsland eingestuft ist.
Für die Wiedereinreise nach Deutschland benötigen Sie unabhängig von der Einstufung Ihres Reiseziels einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder einen aktuellen Coronatest. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Wenn Sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, müssen Sie zusätzlich eine Einreiseanmeldung ausfüllen.
Die Einstufungen in Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet können sich schnell mal ändern. Es gilt die Einstufung zum Zeitpunkt der Einreise. Es lohnt sich also, vor der Rückreise die Einstufung ihres Urlaubslandes noch einmal zu überprüfen.
Nicht-Risikogebiet
| Nachweispflicht | Ja (3G) |
| Anmeldepflicht | Nein |
| Absonderungspflicht | Nein |
Hochrisikogebiet
| Nachweispflicht | Ja (3G) |
| Anmeldepflicht | Ja |
| Absonderungspflicht | 10 Tage* |
*Die Quarantäne endet, sobald ein Genesenen- oder Impfnachweis über das Einreiseportal (Einreiseanmeldung) hochgeladen wird. Machen Sie das vor der Einreise nach Deutschland, entfällt die Quarantäne. Mit einem negativen Test endet sie frühzeitig nach 5 Tagen. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.
Virusvariantengebiet
| Nachweispflicht | Ja (3G) |
| Anmeldepflicht | Ja |
| Absonderungspflicht | 14 Tage** |
**Die Quarantäne gilt auch für Geimpfte und Genesene und kann in der Regel nicht verkürzt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn das betroffene Virusvariantengebiet während Ihrer Absonderung herabgestuft wird, gelten die Maßnahmen für Hochrisikogebiete oder im Falle einer „Entlistung“ keine Regeln.
Tipp!
Möchten Sie mehr erfahren über die aktuellen Coronamaßnahmen und Einreisebestimmungen per Land? Dann besuchen Sie unsere Webseite mit aktuellen Informationen. Mehr Informationen zum Coronazertifikat finden Sie hier.

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